Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen bzw. Architekturbüros und Behörden stehen aufgrund unterschiedlicher Ansprüche/Anforderungen oftmals in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen.
- Sie planen, ein geschütztes Baudenkmal oder ein historisches, nicht unter Denkmalschutz stehendes Gebäude zu sanieren?
- Sie möchten möglichst viele Ihrer Ideen umsetzen, wissen aber nicht, wie Sie Ihr Projekt aussichtsreich gegenüber der zuständigen Behörde vermitteln können?
- Sie benötigen eine Einschätzung zur Aussicht auf die Genehmigungsfähigkeit Ihres Projektes aus denkmalfachlicher Sicht – vor dem ersten Behördenkontakt?
- Sie möchten Ihr historisches Gebäude farblich neu und seiner Entstehungszeit bzw. dem Baustil entsprechend gestalten?
- Sie benötigen eine Expertise zu den bau- und kunsthistorischen Wertigkeiten ihrer Immobilie?
Für einen konstruktiven, auch projektbegleitenden Dialog mit den Genehmigungsbehörden biete ich als Denkmalpfleger a. D. mit jahrzehntelanger Berufserfahrung in der Landes- und der kommunalen Denkmalpflege sowie in der bauhistorischen Forschung folgende Dienstleistungen:
- Beratung zu denkmalverträglichen Lösungen, wenn Sie Ihr historisches Gebäude zeitgemäß umbauen wollen, um dieses Ihrem individuellen Bedarf anzupassen
- konzeptionelle Beratung
- Beratung zu bau- bzw. denkmalrechtlichen Genehmigungsanträgen und inhaltlichen Formulierungen, denn der Tenor eines Antrags bzw. die Bau- und Projektbeschreibung kann im Hinblick auf geplante Veränderungen entscheidend für die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit durch die Behörden sein
- Beratung zu angemessenen Farbgebungen an historischen Fassaden und Fenstern sowie im Inneren (Farbkonzepte)
- Bewertung historischer Gebäude/Ausstattung speziell bei nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden – es kann zielführend sein, einen Antrag auf Unterschutzstellung bei der Denkmalbehörde zu stellen, um Steuervorteile zu erzielen oder -falls verfügbar – finanzielle Zuwendungen zu erhalten
Ausgenommen sind Planungsleistungen sowie Expertisen zu sanierungstechnischen oder bauphysikalischen Themen und „Gegengutachten“ zur Expertise der zuständigen Denkmalbehörde