Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen bzw. Architekturbüros und Behörden stehen aufgrund unterschiedlicher Ansprüche/Anforderungen oftmals in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen.

  • Sie planen, ein geschütztes Baudenkmal oder ein historisches, nicht unter Denkmalschutz stehendes Gebäude zu sanieren?
  • Sie möchten möglichst viele Ihrer Ideen umsetzen, wissen aber nicht, wie Sie Ihr Projekt aussichtsreich gegenüber der zuständigen Behörde vermitteln können?
  • Sie benötigen eine Einschätzung zur Aussicht auf die Genehmigungsfähigkeit Ihres Projektes aus denkmalfachlicher Sicht – vor dem ersten Behördenkontakt?
  • Sie möchten Ihr historisches Gebäude farblich neu und seiner Entstehungszeit bzw. dem Baustil entsprechend gestalten?
  • Sie benötigen eine Expertise zu den bau- und kunsthistorischen Wertigkeiten ihrer Immobilie?
Inschrift-an-einem-Wohnhaus-in-der-UNESCO-Welterbestadt-Bamberg
Inschrift an einem Wohnhaus in der UNESCO Welterbestadt, Bamberg
Bauinschrift-mit-Fazit,-Herborn
Bauinschrift mitFazit, Herborn
Ein-herzlicher-Empfang-für-die-Vertreter-der-Denkmalpflege,-Schwäbisch_Gmünd
Ein herzlicher Empfang für die Vertreter der Denkmalpflege, Schwäbisch Gmünd

Für einen konstruktiven, auch projektbegleitenden Dialog mit den Genehmigungsbehörden biete ich als Denkmalpfleger a. D. mit jahrzehntelanger Berufserfahrung in der Landes- und der kommunalen Denkmalpflege sowie in der bauhistorischen Forschung folgende Dienstleistungen:

  • Beratung zu denkmalverträglichen Lösungen, wenn Sie Ihr historisches Gebäude zeitgemäß umbauen wollen, um dieses Ihrem individuellen Bedarf anzupassen
  • konzeptionelle Beratung
  • Beratung zu bau- bzw. denkmalrechtlichen Genehmigungsanträgen und inhaltlichen Formulierungen, denn der Tenor eines Antrags bzw. die Bau- und Projektbeschreibung kann im Hinblick auf geplante Veränderungen entscheidend für die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit durch die Behörden sein
  • Beratung zu angemessenen Farbgebungen an historischen Fassaden und Fenstern sowie im Inneren (Farbkonzepte)
  • Bewertung historischer Gebäude/Ausstattung speziell bei nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden – es kann zielführend sein, einen Antrag auf Unterschutzstellung bei der Denkmalbehörde zu stellen, um Steuervorteile zu erzielen oder -falls verfügbar – finanzielle Zuwendungen zu erhalten

Ausgenommen sind Planungsleistungen sowie Expertisen zu sanierungstechnischen oder bauphysikalischen Themen und „Gegengutachten“ zur Expertise der zuständigen Denkmalbehörde